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AGBs

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Landhotel Hoisl-Bräu * Familie Dehmelt * Stand 01/18

Promberg 1 * 82377 Penzberg * 08856 / 90 17 33-0

Grundsätzlich gilt, alle geschlossenen Hotelreservierungen und Veranstaltungsvereinbarungen sind, egal ob mündlich oder schriftlich fixiert, für bei Geschäftspartner bindend. Das Hotel verpflichtet sich zur Bereitstellung der Zimmer bzw. der Räumlichkeiten sowie der vereinbarten Verpflegungsleistung, die Gäste sind verpflichtet die Zimmer bzw. Räumlichkeiten und Verpflegung abzunehmen und entsprechend zu bezahlen. Sollte ein Vertragspartner seinen Vertragsteil nicht einhalten, so ist er für eine Ersatzleistung verpflichtet und für entstanden Schaden haftbar zu machen.

Das Hotel stellt die Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Diese sind am Abreisetag von den Gästen bis 11.00 Uhr mit der Übergabe der Zimmerschlüssel an der Rezeption freizugeben.

Die kostenlose Stornierung von Zimmerbuchungen bei Einzelbuchungen ist bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei möglich. Danach berechnet das Hotel bei Stornierung oder Nichtanreise 80 % des Zimmerpreises, sofern diese nicht anderweitig und gleichwertig verkauft werden können. Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Die kostenlose Stornierung von Gruppenbuchungen (ab 8 Zimmer) ist bis 3 Monate vor Anreise kostenfrei möglich, danach staffeln sich die Ausfallkosten wie folgt:Bis 6 Wochen vor Anreise - 30 % des Zimmerpreises (Übernachtung/Frühstück = ÜF), bis 4 Wochen vor Anreise - 50 % des Zimmerpreises (ÜF), danach berechnen wir - 80 % des Zimmerpreises, aber nur für Zimmer die nicht anderweitig und gleichwertig verkauft werden können. Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Ab 10 Zimmern kann 1 Zimmer kurzfristig bis 2 Tage vor Anreise storniert werden.

Bei Veranstaltungen (Tagung oder Restaurantgruppen) ist die Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, danach entstehen folgende Kosten: 8-6 Wochen vor Veranstaltung – 20 % des vereinbarten Arrangements- oder Menüpreises, 6-4 Wochen vor Veranstaltung – 40 % des vereinbarten Arrangements- oder Menüpreises, danach berechnen wir - 60 % des vereinbarten Arrangements- oder Menüpreises. Sollten das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Räumlichkeiten anderweitig und gleichwertig vermieten können, entstehen dem Veranstalter keine Stornokosten für diese Leistungen.

Bei Gruppenreservierungen ist dem Hotel eine Namensliste bis 4 Wochen vor Anreise zu übersenden.

Bei Anreise nach 18.00 Uhr müssen sich die Gäste am Anreisetag melden, um ihre Anreise zu bestätigen und die geplante Ankunftszeit mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, hat das Hotel die Möglichkeit nichtbestätigte Zimmer ab 18.00 Uhr bei Bedarf anderweitig zu vermieten. Sollte die vereinbarte Ankunftszeit um mehr als 30 Minuten überschritten sein hat das Hotel abermals die Möglichkeit das Zimmer bei Bedarf anderweitig zu vermieten.

Werden Hotelzimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, so gilt diese Option für beide Vertragspartner. Das bedeutet die Gäste können die Zimmer innerhalb der vereinbarten Zeitspanne kostenfrei und ohne Angabe von Gründen absagen und das Hotel kann bei Bedarf eine frühere Entscheidung verlangen oder wenn dies vom Kunden nicht möglich ist, von der Option ebenfalls zurücktreten und die Optionsinhalte anderweitig verkaufen. Nach Ablauf der Option kann das Hotel ohne Rückfrage wieder frei über die Zimmer oder Räumlichkeiten verfügen.

Bei Platzreservierungen im Restaurant, werden diese zur bestellten Uhrzeit vom Hotel zur Verfügung gestellt und bis 15 Minuten nach Reservierungszeit freigehalten. Sollten die Gäste bis dahin den Platz nicht eingenommen haben, hat das Hotel die Möglichkeit die Plätze anderweitig zu vergeben. Sollte das Hotel die Plätze zur bestellten Zeit nicht anbieten können, so kann vom Gast ebenfalls eine Wartezeit von 15 Minuten verlangt werden.

Die entstandenen Kosten sind bei Abreise oder Beendigung der Veranstaltung zu begleichen. Eine Rechnungsstellung muss im Vorfeld vereinbart werden. Außerdem steht dem Hotel die Möglichkeit offen, eine Vorauszahlung, deren Höhe das Hotel bestimmt, zu verlangen. Rechnungen werden grundsätzlich nicht ins Ausland verschickt.

Das Hotel ist bemüht alle für den Kunden bestimmte Nachrichten und Postsendungen unverzüglich an die Kunden weiterzuleiten, solange er als Gast im Hotel gemeldet ist. Nachsendungen, auch für zurückgebliebene Sachen, werden nur auf Wunsch des Kunden und nur auf Kosten der Kunden durchgeführt. Das Hotel übernimmt hierfür keine Haftung, jedwede Haftung ist ausgeschlossen.

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretenden Hinderungsgründe, insbesondere solcher außerhalb des Einflusses des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Der Gast oder Veranstalter hat für Beschädigungen oder Verluste die während der Vertragsdauer durch ihn, seine Gäste oder Mitarbeiter verursacht werden uneingeschränkt zu haften, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegt. Dekorationen an Wänden oder Dekorationen die eine feste Verankerung mit hoteleigenen Einrichtungsgegenständen verlangen, sind im Vorfeld mit dem Hotel abzustimmen. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass selbstmitgebrachtes Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht.

Hat das Hotel den begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden kann, kann das Hotel die Veranstaltung absagen, ohne das dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht..

Gäste und Veranstalter dürfen Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Im Sonderfall kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In jedem Fall berechnet das Hotel die dafür anfallende Servicegebühr in Form von Kork- oder Geschirrgeld.

Für das Hotel gilt die bis 24 Stunden vor der Veranstaltung bekannte Personenzahl als Berechnungsgrundlage. Bei höheren Personenzahlen gilt die tatsächliche Teilnehmerzahl. Bei einer Erhöhung der Personenzahl um 10 % der bestellten Anzahl, kann das Hotel für den reibungslosen Ablauf keine Haftung übernehmen.

Erfüllungsort ist für beide Seiten der Ort des Hotels (Penzberg-Promberg). Gerichtsstand ist Weilheim.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des Beherbergungs- und Bewirtungsvertrages und können nur in beiderseitigem Einverständnis und in schriftlicher Form geändert werden. Mündliche Absprachen sind ungültig. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Landhotel Hoisl-Bräu

-Geschäftsleitung-

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